Wozu braucht man überhaupt einen Lehrgang in Waffensachkunde? Werfen wir dazu einen kurzen Blick in das Waffengesetz: Was braucht man für den Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe:

§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis

(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),

  2. die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,

  3. die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),

  4. ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) ...

§ 7 Sachkunde

(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.

...

Um also überhaupt eine Erlaubnis (sprich eine Waffenbesitzkarte) beantragen zu können, muss zunächst die Sachkunde nachgewiesen werden.